Erklärung zu der Internet-Seite

Hier können Sie einen Antrag stellen

auf Unterhalts-Vorschuss.

Jetzt erklären wir Ihnen alles.

Erklärung zu Unterhalts-Vorschuss

Unterhalts-Vorschuss ist Geld für Familien.

Das Geld kommt vom Staat.

Das Geld ist für ein Kind von Allein-Erziehenden.

Allein-Erziehend heißt:

Ein Mensch kümmert sich allein um ein Kind.

Das kostet Geld.

Beide Eltern müssen eigentlich Geld für das Kind zahlen.

Aber manchmal zahlt einer oder eine 

von den Eltern das Geld nicht.

Dann zahlt der Staat das Geld.

Das Geld heißt: Unterhalts-Vorschuss.

Das Geld kann das Kind bekommen 

bis es 17 Jahre alt ist.

 

Wenn Sie Unterhalts-Vorschuss für Ihr Kind bekommen wollen,

dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie können den Antrag bei Ihrem Jugend-Amt stellen.

Oder hier auf dieser Internet-Seite.

Tipp:
Das ist der Link zu mehr Erklärungen zu Unterhalts-Vorschuss in Leichter Sprache.

Erklärung zu Antrag

Ein Antrag ist ein Formular

Das Formular müssen Sie ausfüllen und absenden.

Das Formular kann man auf dem Handy,

oder am Computer machen.

Dann muss man nicht zum Jugend-Amt gehen.

Jetzt erklären wir Ihnen,

wie Sie den Antrag stellen.

So stellen Sie den Antrag:

1. Voraussetzungen prüfen

Voraussetzungen sind Regeln.
Wenn Sie die Regeln erfüllen, 
dann können Sie den Antrag stellen.
Sie können im Internet prüfen, 
ob Sie alle Voraussetzungen für den Antrag erfüllen.
Unter diesem Link können Sie die Voraussetzungen prüfen

2. Anmelden

Melden Sie sich in Ihrem Nutzer-Konto an.
Wenn Sie noch kein Nutzer-Konto haben,
dann müssen Sie sich zuerst registrieren.
Das ist der Link zum Registrieren

3. Antrag stellen

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen,
dann können Sie den Antrag stellen.
Füllen Sie das Formular aus.

4. Nachweise hoch-laden

Für den Antrag müssen Sie Nachweise hoch-laden.
Nachweise sind Dokumente.
Zum Beispiel:

  • Personal-Ausweis
  • Geburts-Urkunde.

5. Antrag absenden

Senden Sie den Antrag ab.

Wenn Sie keine BundID haben,
dann müssen Sie eine Seite ausdrucken
und unterschreiben
und an Ihre Stelle schicken.
Der Antrag ist erst mit der Unterschrift gültig.

6. Bescheid bekommen

Wenn Sie den Antrag gestellt haben,
dann bekommen Sie einen Bescheid per Post.
Der Bescheid ist vom Amt.
Im Bescheid steht:
Sie bekommen Unterhalts-Vorschuss für Ihr Kind.
Oder: Sie bekommen keinen Unterhalts-Vorschuss für Ihr Kind.

7. Über-Prüfung
Ihr Kind bekommt schon 1 Jahr Unterhalts-Vorschuss.
Sie möchten aber weiter Geld bekommen.
Dann müssen Sie eine jährliche Über-Prüfung machen.
Das heißt: 
Sie stellen einen Antrag.
Und das Jugend-Amt schaut,
ob Sie das Geld weiter bekommen können.

Hilfe bei dem Antrag

Der Antrag ist in schwerer Sprache.

Wenn Sie Hilfe bei dem Antrag brauchen,

dann können Sie das Bürger-Telefon anrufen. 

Die Telefon-Nummer ist: 115.

Oder Sie können uns schreiben.

Klicken Sie hier. 

Geben Sie Ihre Post-Leit-Zahl ein.

Dann sehen Sie den Kontakt.